für Charter gelten die Charterbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Events

Veranstalter = GuideMedia e.U.

Eventgast = jene Person, die den Event bucht.

1. Abschluss eines Eventvertrages

Mit der Anmeldung zum jeweiligen Event tritt der Eventgast mit dem Veranstalter in einen Eventvertrag ein. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Eventgast zustande. Alle Events finden an Board einer vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Segelyacht am Neusiedler See statt.

2. Leistungsumfang

Der Preis beinhaltet die Unterkunft an Bord sowie je nach Event-Typ zusätzliche Leistungen, die auf www.time4sail.at im Detail beschrieben sind. Nicht im Preis enthalten sind An- und Abreise zum Heimathafen bzw. zum Ort, an dem der Event startet sowie Verpflegung, Hafengebühren und sonstige Gebühren.

3. Zahlung

Zahlungskonditionen:

  • 30% des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung, Annahme des Auftrages durch Unterfertigung des Angebot oder Auftrages
  • Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Eventbeginn fällig

Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen vor dem Eventbeginn, ist der gesamte Preis mit erfolgter Anmeldung sofort fällig.

Wenn der Event-Preis bis zum Eventbeginn nicht vollständig bezahlt ist, steht dem Veranstalter. das Recht zu, vom Eventvertrag zurückzutreten und eine pauschale Entschädigung gemäß Absatz 4 zu verlangen.

4. Rücktritt durch den Eventgast

Dem Eventgast wird das Recht eingeräumt, schriftlich von diesem Vertrag ohne Angaben zurückzutreten. In diesem Fall werden folgende Stornokosten verrechnet:

Rücktritt bis 61 Tagen vor Charterbeginn 20% des Preises
Rücktritt 60 bis 30 Tagen vor Charterbeginn 30% des Preises
Rücktritt 29 bis 7 Tagen vor Charterbeginn 60% des Preises
Rücktritt 6 Tage bis 24h vor Charterbeginn 80% des Preises
Nichterscheinen oder vorzeitiges Charterende 100% des Preises

5. Rücktritt durch den Veranstalter von Eventvertrag

Kann der Veranstalter die Yacht oder einen geeigneten Ersatz (darunter ist eine in Größe und Ausstattung der ursprünglich gecharterten Yacht ähnliche Type zu verstehen) für den Event nicht zur Verfügung stellen, hat der Eventgast das Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Veranstalter die vom Eventgast geleisteten Zahlungen rück zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Eventgastes bestehen nicht. Steht bereits vor Eventbeginn fest, dass die Yacht nicht termingerecht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich der Veranstalter den Eventgast darüber zu unterrichten, sobald er davon Kenntnis hat. In diesem Fall kann der Eventgast bereits vor Eventbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin geleistete Zahlungen des Eventgastes werden rückerstattet oder gutgeschrieben.

6. Aufenthalt auf der Segelyacht

Mit der Einschiffung wird die Eventgast den allgemeinen Regeln der Seemannschaft und des einschlägigen deutschen und internationalen Seerechts unterstellt, insbesondere der Kommandogewalt des Schiffsführers. Die Eventgäste verpflichtet sich zur Teilnahme an der üblichen Bordroutine und zur kollegialen Unterstützung der gesamten Crew.

Die Eventgäste verpflichtet sich, bei aufgetretenen Störungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden und diese so gering wie möglich zu halten.

7. Änderung des Eventplans

Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen bezüglich der Abfahrts- und Ankunftshäfen vorzunehmen, falls dies aus einem wichtigen Grund erforderlich ist. Ebenso bleibt eine Änderung der Eventroute aus einem wichtigen Grund vorbehalten. Sollte das Schiff aus Gründen höherer Gewalt den eingeplanten Abfahrtstermin und Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen können, so können daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten nicht dem Veranstalter verrechnet werden.

8. Haftung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung vom Veranstalter im Falle von Schäden ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wurde begrenzt.

Die Haftung vom Veranstalter je Schadensereignis ist auf den dreifachen Eventpreis begrenzt, wenn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Alter Eventgast

Bei Einzelpersonen muss jede Eventteilnehmerin mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

10. Versicherung

Versicherungsumfang und Versicherungshöhe entnehmen Sie bitte den zum Zeitpunkt des Events gültigen Versicherungsvertrages des Veranstalters. Dieser gewährt Ihnen jederzeit gerne Einblick in Deckung und Umfang.

11. Datenschutz

Die Eventgast ist damit einverstanden, dass die für die Durchführung des Eventvertrages notwendigen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

12. Gerichtsstand

Alle Streitfälle zwischen Charterer und Vermieter sind direkt zwischen diesen Vertragspartnern zu regeln. Zuständig sind eventuell vorhandene Schlichtungsstellen und Gerichte am Sitz des Vermieters. Für alle Streitfälle, die nicht vor Ort geklärt werden können, gelten österreichisches Recht und Gerichtstand Wien als vereinbart. Weitergehende Ansprüche können weder vom Charterer noch vom Vermieter geltend gemacht werden. Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Nebenabreden oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.